RS OGH 1977/10/13 6Ob683/77, 1Ob649/78, 8Ob83/21w

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Veröffentlicht am 13.10.1977
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Norm

ABGB §1295 Abs2 III

Rechtssatz

Eine Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, kann unter Hinweis darauf, ihre Verweigerung sei schikanös, nicht begehrt werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 683/77
    Entscheidungstext OGH 13.10.1977 6 Ob 683/77
    Veröff: MietSlg 29061
  • 1 Ob 649/78
    Entscheidungstext OGH 07.07.1978 1 Ob 649/78
  • 8 Ob 83/21w
    Entscheidungstext OGH 22.10.2021 8 Ob 83/21w
    Vgl; Beisatz: Hier: Der private Vermieter von Wohnungen eines einzigen Hauses hat keine den Wohnungsmarkt beherrschende monopolähnliche Stellung. Der bloße Umstand, dass ein konkreter geäußerter Vertragswunsch nur von einer bestimmten Person erfüllt werden könnte, begründet noch keine Monopolstellung mit der Folge einer Abschlussverpflichtung. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026711

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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