Norm
ABGB §1295 Abs2 IIIRechtssatz
Eine Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, kann unter Hinweis darauf, ihre Verweigerung sei schikanös, nicht begehrt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026711Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2022