Norm
ZPO §488 Abs1Rechtssatz
Ist das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung zu anderen Feststellungen als das Erstgericht gelangt, so stellt dies keinen Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz dar, wenn auch das Erstgericht - infolge Richterwechsel - die Beweise nur mittelbar aufgenommen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0042209Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.07.2019