Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Gleichteiliges Verschulden zweier im Begegnungsverkehr befindlicher Kraftfahrzeug - Lenker auf einer 3,8 Meter breiten Fahrbahn, wenn der Personenkraftwagen - Lenker zwar mit halber Sichtgeschwindigkeit, doch unaufmerksam, der Lastkraftwagen - Lenker aber mit mehr als halber Sichtgeschwindigkeit fuhr und seinerseits nicht zur Verhinderung des Unfalles imstande gewesen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw Kfz, LkwEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026840Dokumentnummer
JJR_19771013_OGH0002_0020OB00168_7700000_001