Norm
HGB §131 Z3Rechtssatz
Wenn nur die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft beantragt ist, kann auch dann der Konkurs nicht von amtswegen über das Vermögen eines Gesellschafters eröffnet werden, wenn er für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet (hier:
Konkurseröffnungsantrag über das Vermögen einer noch nicht registrierten "GmbH § Co KG" und Komplementär - GmbH).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0061893Dokumentnummer
JJR_19771018_OGH0002_0050OB00312_7700000_002