Norm
ABGB §879 CIIo5Rechtssatz
Das gesetzliche Verbot einer Beschäftigung ohne Beschäftigungsbewilligung oder Befreiungsschein richtet sich nicht nur an den inländischen Arbeitgeber sondern auch an den ausländischen Arbeitnehmer; beide haben die Rechtsfolgen einer verbotenen Beschäftigung zu tragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018193Dokumentnummer
JJR_19771018_OGH0002_0040OB00095_7700000_005