Norm
AngG §26 Z2 III2aRechtssatz
Schon in der Mitteilung des Arbeitgebers, er werde bei der nächsten Gehaltsauszahlung ein geringeres Entgelt als das vereinbarte zahlen, ist eine zum Austritt berechtigende Schmälerung des Entgelts zu erblicken, ohne daß der Arbeitnehmer verpflichtet wäre, den nächsten Gehaltszahlungstermin abzuwarten (Arb 6193).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Lohn, Schmälerung, Vorenthalten, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Einmahnung, wichtiger GrundEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0029022Dokumentnummer
JJR_19771018_OGH0002_0040OB00129_7700000_005