Norm
ABGB §2Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob dem Normunterworfenen die Kenntnis einer bestimmten Vorschrift unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zumutbar war, ist stets - auch bei Ausländern - ein strenger Maßstab anzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0008663Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2020