Norm
StGB §134Rechtssatz
Amtsmißbrauch oder Unterschlagung (unter Ausnützung einer Amtshandlung: § 313 StGB) durch Nichtablieferung sichergestellter Gegenstände hängt davon ab, wann der Entschluß zur Nichtablieferung gefaßt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0094711Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.10.2018