Norm
ABGB §936 IVRechtssatz
Nach herrschender Auffassung ist eine Teilkündigung, also eine Kündigung einzelner Bestimmungen oder zusammengehöriger Gruppen von Bestimmungen eines Arbeitsvertrages grundsätzlich unzulässig; dies gilt auch für den die Benützung einer Dienstwohnung betreffenden Teil des Arbeitsvertrages.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Dienstverhältnis, Dienstvertrag, Zulässigkeit, Auflösung, Ende, Beendigung, Vorvertrag, Umstandsklausel, clausula rebus sic stantibus, WohnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0028730Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2012