Norm
StGB §74 Abs1 Z4Rechtssatz
Der Beamtenbegriff stellt lediglich auf die Funktion und nicht auf das (dienstrechtliche) Ernennungsverhältnis oder Angestelltenverhältnis ab, das allenfalls anläßlich der Bestellung oder Betrauung begründet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0092043Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2020