Norm
ABGB §863 EIRechtssatz
Hebt bei einer gemeinsamen Fahrt mehrerer Personen in einem Kraftfahrzeug der Halten von den übrigen bestimmte Zuschüsse zu den Fahrtkosten ein, liegt ein Beförderungsvertrag vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014366Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009