RS OGH 1977/10/19 8Ob148/77, 2Ob64/06k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1977
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Norm

ABGB §863 EI
ABGB §1165

Rechtssatz

Hebt bei einer gemeinsamen Fahrt mehrerer Personen in einem Kraftfahrzeug der Halten von den übrigen bestimmte Zuschüsse zu den Fahrtkosten ein, liegt ein Beförderungsvertrag vor.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 148/77
    Entscheidungstext OGH 19.10.1977 8 Ob 148/77
    Veröff: ZVR 1979/128 S 141
  • 2 Ob 64/06k
    Entscheidungstext OGH 04.10.2006 2 Ob 64/06k
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Kein Vertrag, weil mitgefahren wurde, ohne dass hiefür eine Gegenleistung vereinbart oder erbracht worden ist. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014366

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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