Norm
ABGB §1438 CaRechtssatz
In dem den Bestand der Gegenforderung bejahenden Endurteil ist auch auszusprechen, daß und in welchem Umfang die mit Teilurteil zugesprochene Klagsforderung bereits getilgt war, wenn die Gegenforderung bereits im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung über die Klagsforderung aufrechenbar war. (abweichend von 1 Ob 16/75 = EvBl 1976/38)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0033853Dokumentnummer
JJR_19771020_OGH0002_0060OB00617_7700000_001