Norm
ABGB §1324Rechtssatz
In der bloßen Verletzung von Verkehrsvorschriften kann für sich allein eine auffallende Sorglosigkeit des an einem Verkehrsunfall schuldtragenden Kraftfahrzeug - Lenkers noch nicht erblickt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030684Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.05.2010