Norm
ABGB §945Rechtssatz
Eine Aufklärungspflicht des Übergebers einer Sache ist insbesonders dann anzunehmen, wenn diese Eigenschaften fehlen, die nach der Verkehrsauffassung ohne weiteres vorausgesetzt werden, deren Fehlen aber den Gebrauch der Sache gefährlich oder sonst riskant machen (hier: Leihe eines Kraftfahrzeuges ohne Versicherungsschutz).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto, Kfz, PKWEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0018792Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2014