Norm
ZPO §11ARechtssatz
Aufhebung des unter Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz erlassenen Aufhebungsbeschlusses des Berufungsgerichtes durch OGH nur hinsichtlich eines von mehreren Beklagten, weil die übrigen Beklagten den Aufhebungsbeschluß der zweiten Instanz nicht bekämpft haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0035383Dokumentnummer
JJR_19771108_OGH0002_0040OB00367_7700000_001