Norm
StGB §84 Abs2 Z3 FRechtssatz
Besondere Qualen liegen vor, wenn sie zufolge ihrer außergewöhnlichen Intensität das Opfer schwer treffen oder für eine gewisse Zeitspanne einen fortdauernden Zustand einer erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigung bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0092914Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.12.2012