Norm
GmbHG §18Rechtssatz
Es ist nicht möglich, einen Gesellschafter, der auch Geschäftsführer ist, wenn er gesetzwidrig eine Ausschlußdrohung einem anderen Gesellschafter und nicht sich zusandte, rechtlich so zu behandeln , als wäre dies doch geschehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0059800Dokumentnummer
JJR_19771109_OGH0002_0010OB00690_7700000_003