Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Bei Übungen und im Löschdienst - auch bei einer unmittelbaren Rückfahrt von einem Löscheinsatz - handeln die Feuerwehren in Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und damit in Vollziehung der Gesetze.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0050130Dokumentnummer
JJR_19771109_OGH0002_0010OB00027_7700000_002