Norm
ABGB §1320 B1Rechtssatz
Ist es Zweck eines gemeinsamen Spazierganges auf einem einsamen Waldweg, dem mitgeführten Hunden einen Auslauf zu gewähren, dann besteht keine Veranlassung, für eine besondere Verwahrung der nicht bösartigen und folgsamen Hunde zu sorgen (hier: unvorhersehbares Niederstoßen einer Teilnehmerin durch die herumtollenden, einander jagenden Hunde).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0030287Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008