RS OGH 1977/11/14 10Os140/77, 12Os183/80, 9Os68/81, 9Os74/82, 10Os44/83, 12Os64/83, 134Os62/85, 9Os1

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Veröffentlicht am 14.11.1977
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Norm

StPO §270 Abs2 Z5
StPO §281 Abs1 Z5 B

Rechtssatz

Versagt das Gericht einem Zeugen die Glaubwürdigkeit, stellt es keine Unvollständigkeit dar, wenn nicht mehr auf die Aussage selbst eingegangen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0098642

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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