RS OGH 1977/11/17 7Ob606/77, 8Ob167/78, 7Ob45/79, 1Ob329/97g, 5Ob69/10y, 7Ob110/17b

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Veröffentlicht am 17.11.1977
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Norm

ABGB §1392 A
ABGB §1394

Rechtssatz

Der Inhalt der abgetretenen Forderung bestimmt sich im Zweifel nach dem Inhalt der Forderung, die dem Übergeber gegen den Schuldner zusteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0032610

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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