Norm
FinStrG §17 Abs3Rechtssatz
Im Eigentum eines (Mittäters) Täters steht ein (dem Verfall unterliegender) Gegenstand auch dann, wenn dieser (Mittäter) Täter (zufolge Zurechnungsunfähigkeit) nicht verfolgt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0087996Dokumentnummer
JJR_19771122_OGH0002_0090OS00143_7600000_010