RS OGH 1977/11/22 5Ob677/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1977
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Norm

ZPO §210 Abs2
ZPO §477 Z8 D8

Rechtssatz

Kann die Nichtigkeit aber nicht mehr wahrgenommen werden, ist der Verstoß gegen § 210 Abs 2 ZPO als geheilt und demnach das auf unzulässige Weise vom Gericht angenommene Vorbringen einer Partei jedenfalls dann, wenn im Protokoll festgehalten ist, daß die Partei wie im vorgelegten Entwurf vorbringe, als Akteninhalt anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 677/77
    Entscheidungstext OGH 22.11.1977 5 Ob 677/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0037396

Dokumentnummer

JJR_19771122_OGH0002_0050OB00677_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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