RS OGH 1977/11/22 5Ob655/77, 7Ob131/99m, 2Ob45/10x, 3Ob202/13x

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Veröffentlicht am 22.11.1977
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Norm

ABGB §1167
ABGB §1298

Rechtssatz

Die Nichterbringung der geschuldeten Leistung ist dem Schuldner als rechtswidriges Verhalten zuzurechnen. Hat der Gläubiger den ihm aus der mangelhaften Herstellung des Werkes durch den Schuldner erwachsenen Schaden nachgewiesen, wäre es Sache des Schuldners gewesen, gemäß § 1298 ABGB zu behaupten und zu beweisen, daß ihn an der Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflicht zur Herstellung des bedungenen Werkes kein Verschulden trifft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0022023

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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