Norm
EO §389 VARechtssatz
Mangelt es an jeglicher Glaubhaftmachung des zu sichernde Anspruches, so hat das Gericht ohne vorherige Aufforderung an die gefährdete Partei zur Vorlage weiterer Bescheinigungsmittel den Antrag auf Erlassung der beantragten EV abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0005431Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014