Norm
ABGB §484Rechtssatz
Nur eine die Belastung des dienenden Gutes erheblich erschwerende Änderung der Benützungsart des herrschenden Gutes stellt eine unzulässige Erweiterung der Dienstbarkeit dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0016370Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.01.2022