RS OGH 1977/11/25 2Ob220/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1977
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Norm

ABGB §1304 BVIc
StVO §76 Abs1 IV
StVO §76a Abs1
StVO §76a Abs7

Rechtssatz

Kein Verschulden des in einer Fußgängerzone mit abgewinkelten Armen ganz am Gehsteigrand gehenden Fußgängers, der von einer in die gleiche Richtung zu schnell fahrenden und ohne Abgabe von Schallzeichen sich nähernden Straßenbahn (deren Gleise auf Grund der örtlichen Gegebenheit knapp am Gehsteig vorbeiführen) gestreift und niedergestoßen wurde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 220/77
    Entscheidungstext OGH 25.11.1977 2 Ob 220/77
    Veröff: ZVR 1978/284 S 343

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0026922

Dokumentnummer

JJR_19771125_OGH0002_0020OB00220_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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