Norm
StGB §51 Abs2Rechtssatz
Die Weisung "nach den Anweisungen des Erziehungsberechtigten" sich in einer bestimmten Form zu verhalten, ist nicht zulässig, auch wenn der Erziehungsberechtigte darüber (gemäß § 148 ABGB durch Gerichtsbeschluß korrigierbare) zu bestimmen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0092395Dokumentnummer
JJR_19771125_OGH0002_0130OS00139_7700000_001