Norm
EheG §54Rechtssatz
Daß der gesunde Ehegatte sein Scheidungsrecht im Falle eines im § 50 EheG bezeichneten Tatbestandes geltend macht, kann nicht als sittlich ungerechtfertigte Ausnützung der Krankheit des anderen Ehegatten aufgefaßt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0056780Dokumentnummer
JJR_19771129_OGH0002_0030OB00585_7700000_001