Norm
ABGB §163 KRechtssatz
Ein Zweitgutachten wird im Rhesussystem C - c von der medizinischen Wissenschaft nur bei Reinerbigkeitsschlüssen gefordert, sonst aber im Rhesussystem nicht für erforderlich gehalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0048503Dokumentnummer
JJR_19771130_OGH0002_0010OB00728_7700000_001