Norm
ABGB §365 ARechtssatz
Es besteht keine gesetzliche Möglichkeit, die auf den Enteignungszeitpunkt abzustellende Enteignungsentschädigung unter Bedachtnahme auf eine bis zu ihrer gerichtlichen Festsetzung eingetretene Geldentwertung zu valorisieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0010815Dokumentnummer
JJR_19771206_OGH0002_0050OB00584_7700000_001