Norm
DSt 1872 §56 Abs2Rechtssatz
Zeigt sich im Zuge des wiederaufgenommenen Verfahrens, daß mit dem ersten Urteil bloß die Disziplinarstrafe des schriftlichen Verweises hätte verhängt werden sollen, muß die Sache (bei einem Antrag nach § 56 Abs 2 DSt 1872) so beurteilt werden, als ob bereits im ersten Verfahren bloß eine solche Strafe verhängt worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0056137Dokumentnummer
JJR_19771206_OGH0002_000BKD00063_7500000_002