Norm
StGB §146 C3Rechtssatz
Kein Betrug, wenn sich der Darlehensgeber in Kenntnis der die Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers begründenden Umstände in der ungewissen Erwartung, es werde sich die wirtschaftliche Lage des Darlehensnehmers bessern, zur Zuzählung bestimmen läßt und damit entweder die Realität falsch einschätzt oder bewußt auf die Gefahr hin handelt, daß der Empfänger des Darlehens seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht (rechtzeitig) werde nachkommen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0094517Dokumentnummer
JJR_19771213_OGH0002_0110OS00176_7700000_002