RS OGH 1977/12/13 11Os176/77, 13Os13/79, 12Os107/84, 13Os195/83

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Veröffentlicht am 13.12.1977
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Norm

StGB §146 C3

Rechtssatz

Kein Betrug, wenn sich der Darlehensgeber in Kenntnis der die Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers begründenden Umstände in der ungewissen Erwartung, es werde sich die wirtschaftliche Lage des Darlehensnehmers bessern, zur Zuzählung bestimmen läßt und damit entweder die Realität falsch einschätzt oder bewußt auf die Gefahr hin handelt, daß der Empfänger des Darlehens seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht (rechtzeitig) werde nachkommen können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0094517

Dokumentnummer

JJR_19771213_OGH0002_0110OS00176_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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