Norm
ABGB §146Rechtssatz
Die Ermächtigung der Mutter, bei der Verwaltungsbehörde um Namensänderung des Kindes anzusuchen, ist nur im Rahmen des § 178 ABGB zu erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0047997Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020