Norm
FinStrG §36 Abs2Rechtssatz
Blankounterfertigung einer (später unrichtig) ausgefüllten Warenerklärung zum Begleitscheinverfahren dann nicht im Sinne des § 36 Abs 2 FinStrG tatbestandsmäßig, wenn der Täter unter den konkreten Gegebenheiten eine wahrheitswidrige Ausfüllung der Warenerklärung seitens Dritter nicht erwarten konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0083938Dokumentnummer
JJR_19771215_OGH0002_0120OS00146_7700000_001