Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Voraussetzung für die Annahme einer Unternehmenspacht ist nicht Identität des Unternehmensgegenstandes, sondern Identität des Unternehmens selbst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0020567Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008