Norm
B-VG Art83 Abs2Rechtssatz
Das Recht des Verfahrens vor dem gesetzlichen Richter besagt nicht, daß einem Richter nicht andere Aufgaben als bisher übertragen werden dürfen, sondern daß die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit der Gerichte nicht im Einzelfall durch eine Verfügung der Organe der Regierung abgeändert werden darf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0053541Dokumentnummer
JJR_19771220_OGH0002_0040OB00122_7700000_006