RS OGH 1977/12/20 4Ob122/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1977
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Norm

B-VG Art83 Abs2
MRK Art6 Abs1 II2

Rechtssatz

Das Recht des Verfahrens vor dem gesetzlichen Richter besagt nicht, daß einem Richter nicht andere Aufgaben als bisher übertragen werden dürfen, sondern daß die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit der Gerichte nicht im Einzelfall durch eine Verfügung der Organe der Regierung abgeändert werden darf.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 122/77
    Entscheidungstext OGH 20.12.1977 4 Ob 122/77
    Veröff: RZ 1979/31 S 142

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0053541

Dokumentnummer

JJR_19771220_OGH0002_0040OB00122_7700000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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