Norm
ABGB §91 C5 Abs5Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage des Gewichtes der der Ehefrau zur Last gelegten Eheverfehlungen und ihrer Eignung, ein Erlöschen des Unterhaltsanspruches bei aufrechtem Bestand der Ehe herbeizuführen, darf aber auch das Verhalten des anderen Teiles nicht vernachlässigt werden; immer ist auf die Umstände des Einzelfalles Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
UnterhaltsverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0047080Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.01.2022