RS OGH 1977/12/22 12Os66/77, 12Os54/80, 11Os115/85, 13Os14/86

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Veröffentlicht am 22.12.1977
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Norm

StGB §15 B2

Rechtssatz

Die zeitliche und weitere Zwischenakte ausschließende Nähe zum Ausführungsbeginn ist zur Strafbarkeit des Versuchs nur bei solchen Handlungen nötig, die der Ausführung vorangehen, nicht aber für solche, die selbst schon Ausführungshandlungen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090118

Dokumentnummer

JJR_19771222_OGH0002_0120OS00066_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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