Norm
AO §15 Abs2Rechtssatz
Die in der Entscheidung 2 Ob 356/74 (= EvBl 1976/66) vertretene Ansicht, daß sich der vertragliche Pensionsanspruch eines Vorstandsmitgliedes, das erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft in den Ruhestand getreten war, gemäß § 15 Abs 2 AO in einen seinen Wert entsprechenden Kapitalbetrag verwandelt, wird nicht aufrechterhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0051520Dokumentnummer
JJR_19780110_OGH0002_0030OB00536_7700000_015