RS OGH 1978/1/10 3Ob536/77, 3Ob63/19i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1978
beobachten
merken

Norm

AO §15

Rechtssatz

Geschuldet, aber noch nicht fällig sind Rentenleistungen wenn das Rentenbezugsrecht zur Zeit der Verfahrenseröffnung bereits begründet war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0051497

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten