Norm
AO §15Rechtssatz
Geschuldet, aber noch nicht fällig sind Rentenleistungen wenn das Rentenbezugsrecht zur Zeit der Verfahrenseröffnung bereits begründet war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0051497Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021