Norm
ABGB §835 ARechtssatz
Bei der Prüfung der Nachteiligkeit einer von der Mehrheit beabsichtigten Maßnahme kommt es nicht nur auf finanzielle Interessen an. Vielmehr sind die gesamten Umstände des Falles zu berücksichtigen, sohin auch ein allfälliges immaterielles Interesse eines Miteigentümers am Aussehen seines Hauses (Hier: Wr. Neustädter Altstadthaus mit orangefarbiger Plastikverkleidung und leuchtendem Steckschild).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0013690Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.08.2022