RS OGH 1978/1/19 6Ob821/77, 6Ob786/79, 6Ob556/80, 1Ob613/91 (1Ob614/91), 6Ob85/98p, 1Ob48/99m, 2Ob19

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Veröffentlicht am 19.01.1978
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Norm

ABGB §784
ABGB §804

Rechtssatz

Die Vorschriften der §§ 784 und 804 ABGB über die Rechte des Noterben auf Inventierung und Schätzung des Nachlasses haben nur den Zweck, dem Noterben eine Grundlage für die Berechnung des Pflichtteiles zu geben, ihm also die Geltendmachung seiner Pflichtteilsforderung überhaupt erst zu ermöglichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012906

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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