Norm
EO §159Rechtssatz
Für einen Anspruch auf Abrechnung zwischen dem Ersteher einer Liegenschaft und den von ihm mit deren Bewirtschaftung auf seine Rechnung vertraglich vertrauten Personen ist jedenfalls der Rechtsweg zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0002901Dokumentnummer
JJR_19780124_OGH0002_0050OB00506_7800000_001