Norm
ABGB §1375 BRechtssatz
Ein konstitutives Schuldanerkenntnis schafft unabhängig von der Existenz des zweifelhaften Schuldgrundes einen neuen, selbständigen Verpflichtungsgrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0032541Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.03.2022