Norm
B-VG Art89Rechtssatz
Bei der Vorschreibung eines bestimmten Verhaltens an die Straßenbenützer wie bei der, den Benützern einer anderen Straße Vorrang zu geben, handelt es sich um eine Verordnung, die durch Anbringen des entsprechenden Straßenverkehrszeichens kundgemacht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0053789Dokumentnummer
JJR_19780125_OGH0002_0010OB00001_7800000_011