Norm
GmbHG §15Rechtssatz
Zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird der Geschäftsführer mit seiner Bestellung durch Beschluss der Gesellschafter berechtigt, auch wenn die Vertretungsfunktion noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Wird in Gegenwart der Gesellschafter und des Geschäftsführers bei der Generalversammlung protokolliert, dass der Geschäftsführer sich unwiderruflich verpflichtet habe, für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen Vertrag mit einem Gesellschafter zu unterfertigen, muss der Geschäftsführer widersprechen, wenn er meint, der Vertrag sei nicht zustandegekommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0059816Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013