Norm
ABGB §830 ARechtssatz
Wird die Teilung eines im Miteigentum stehenden Superädifikates ohne Zerstörung der Substanz angestrebt, muß nicht nur die Zustimmung des Bestandgebers bis zum Schluß der Verhandlung vorliegen, sondern auch das Klagebegehren dahin lauten, daß die Miteigentumsteilung durch Feilbietung des Superädifikates und des Bestandrechtes zu geschehen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0013232Dokumentnummer
JJR_19780125_OGH0002_0010OB00514_7800000_001