Norm
ZPO §182Rechtssatz
Die Anleitungspflicht des Gerichts geht nicht so weit, ein rechtlich unzulässiges und daher abzuweisendes Klagebegehren durch eine Klagsänderung dahin abzuändern oder zu erweitern, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Stattgebung doch noch gegeben sein könnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0037112Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.08.2018