Norm
EO §389 VARechtssatz
Wenn sich die gefährdete Partei zur Bescheinigung ihres Anspruches nur auf eine vorgelegte eidesstättige Erklärung beruft, ist das Gericht nicht verpflichtet, bei Unzulänglichkeit der eidesstättigen Erklärung die gefährdete Partei zur anderweitigen Bescheinigung ihres Anspruches aufzufordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0005384Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013